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BMoD ist ein gemeinnützig anerkannter, juristischer, Verein mit dem Zweck der Förderung der Bildung durch Förderung der digitalen Mediendistribution mittels „MZo“. Dies ist ein internetbasiertes Medienverwaltungs-, Recherche- und Bestellsystem für Abhol- und Onlinemedien. Es bietet die Möglichkeit des Streamings (in voller Auflösung - die kompletten Medien mit allen Filmen, Bildern und Arbeitshilfen). Der Verein unterstützt damit seine Mitglieder bei der Versorgung der Schulen und der Träger außerschulischer Bildungseinrichtungen mit Medien.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

      • Betrieb eines Online-Distributionssystems zur Verfügungstellung von Unterrichtsfilmen
      • Betrieb einer Website zur Information seiner Mitglieder
      • Beteiligung an Projekten und Veranstaltungen zur Distribution und Nutzung von digitalen Medien
      • Verhandlungen und Abschluss von Rahmenverträgen mit den Medienproduzenten
      • Organisation von Schulungen für seine Mitglieder
      • Der Verein pflegt Kontakte zu allen Institutionen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben wichtig sind, insbesondere zu kommunalen Spitzenverbänden, zu Landesmedienzentren, Landesinstituten bzw. entsprechenden Länderinstitutionen, sowie zur Kultusministerkonferenz, den zuständigen Ministerien und den nachgeordneten Stellen.
      • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
      • Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
      • Mitglieder können nur juristische Personen als Träger von Medienzentren sein, die MZo (Online-Distributionssystem des Vereins) einsetzen.  Eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit steht der Mitgliedschaft entgegen.
      • Aufnahme von Mitgliedern setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
      • Der Verein finanziert sich aus Sachleistungen, Beiträgen, Spenden und Zuwendungen. Die Höhe des Jahresbeitrages der Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung einstimmig festgelegt. Im Einzelfall kann aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung für ein einzelnes Projekt eine Umlage erhoben werden.

 

Für weitere Infos wenden Sie sich mittels Kontaktformular an den Verein.